Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Messeveranstalter coins.de GmbH, Betriebstätte Aachen, Stolberger Str. 69-71, 52068 Aachen Deutschland (Veranstalter) und Personen oder Firmen, die an vom Veranstalter organisierten Messen teilnehmen (Aussteller). Zusätzliche Vereinbarungen erfordern die Schriftform und Unterzeichnung beider Geschäftspartner.
    Mit dem Eingang des Buchungsformulars erkennt der Aussteller die vorliegenden AGB vollinhaltlich an. Der Aussteller ist für die Einhaltung der AGB auch für sein an der Messe teilnehmendes Personal verantwortlich.

  2. Auswahl

    Die Auswahl der Aussteller, die Tischanzahl und Tischauswahl liegt im Ermessen des Veranstalters. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme vor Vertragsschluss.

  3. Anmeldung

    Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich über das Anmeldeformular auf der Webseite www.aachen-show.de oder das dort herunterladbare PDF Formular. Der Eingang des Anmeldeformulars wird durch den Veranstalter bestätigt. Diese Eingangsbestätigung entspricht nicht einer Vertragsbestätigung. Auf der Anmeldung sind alle Personen zu benennen, die während der Messe den Stand betreuen. Mit der Anmeldung erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass seine Daten zu Zwecken der Messeorganisation sowie bei der Veröffentlichung der Ausstellerlisten vom Veranstalter genutzt werden können.

  4. Vertrag

    Der Veranstalter bestätigt den Vertragswunsch mit Übersendung der Rechnung. Der Vertrag kommt mit Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Veranstalters zustande. Der Veranstalter informiert den Aussteller auf dessen Wunsch über den Eingang seiner Zahlung.

  5. Zahlung, Absage oder Abbruch

    Der Aussteller hat die Rechnung bis spätestens 4 Wochen vor Messebeginn zu begleichen. Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Aussteller zu tragen.
    Wenn die Messe aus Gründen höherer Gewalt oder vom Veranstalter vor Messebeginn abgesagt werden muss, erfolgt eine 100% Rückvergütung der Standgebühr. Sollte die Messe nach Messebeginn abgebrochen werden, erfolgt einen anteilige Rückvergütung.
    Wird die Messeteilnahme durch den Aussteller abgesagt, fallen folgende Stornogebühren an:

    • Bis 4 Wochen vor Messebeginn: 0%.
    • Bis 7 Tage vor Messebeginn: 50%.
    • Danach bis Messebeginn: 100%.
  6. Außerordentliche und ordentliche Kündigung

    Der Vertrag kann bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes jederzeit gekündigt werden. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner gegen die in diesen AGB geregelten Verpflichtungen verstößt.
    Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit ohne Frist möglich, wenn ein Vertragspartner Umstände und Bedingungen geschaffen hat, die eine Vertragsfortführung unter keinen Umständen mehr möglich machen.

  7. Rechte und Pflichten

    1. Aussteller haben die geltenden Steuerbestimmungen und insbesondere die einschlägigen Einfuhrumsatz- und Mehrwertsteuerbestimmungen zu beachten.
    2. Der Aussteller ist verpflichtet, den gemieteten Bereich mit der dem Messethema angegebenen Waren oder artverwandten Artikeln zu belegen.
    3. Die Ausstellungsflächen werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Aus diesem Grund ist zur besseren Sichtbarkeit auf Fahnen, Sichtwänden und sonstigen Sichteinschränkungen zu verzichten.
    4. Aussteller, die an den Wänden ihres Bereiches Werbung anbringen, dürfen dies ausschließlich zerstörungsfrei anbringen, Klebereste müssen nach Abschluss der Messe rückstandsfrei entfernt werden. Für eventuelle Schäden am Gebäude haftet der Aussteller.
    5. Der Handel mit Kulturgütern ist nur unter Beachtung von internationalem und nationalem Recht zulässig.
    6. Das Anbieten, Ausstellen oder der Verkauf von Gegenständen mit Hakenkreuz oder ähnlichem ist ausschließlich in abgedeckter Form erlaubt und sofern sie der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
    7. Der Aussteller haftet für alle Schäden an ihm überlassenen Gegenständen.
    8. Eine Untervermietung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
    9. Der Veranstalter hat das Recht, Aussteller von der Messe zu verweisen, die in irreführend betrügerischer Weise Nachahmungen bzw. Fälschungen als echt anbieten, betrügerische Geschäfte tätigen, Diebesgut anbieten oder sonstige strafbaren Handlungen begehen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr oder sonstiger gezahlten Leistungen.
    10. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste an Ware und sonstigem Standmaterial. auch wenn der Veranstalter eine Security Firma für die allgemeine Überwachung und Eingangskontrollen beauftragt hat. Für Schäden an Personen oder Gegenständen sowie für Verlust von Gegenständen des Ausstellers (z. B. Diebstahls) von nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegender Gründen sowie für sonstige Aufgrund von Fremdeinwirkung entstandenen Schäden, unterliegt der Veranstalter keiner Haftung, es sei denn, dem Veranstalter kann eine grob fahrlässige Verletzung seiner vertraglich
      vereinbarten Verpflichtungen nachgewiesen werden.
    11. Der Veranstalter kann, muss aber nicht, zwischen Händlern oder zwischen Händlern und Privatkunden schlichten.

  8. Präambel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck am nächsten kommen. Dasselbe gilt für Rechtslücken

Der Veranstalter stimmt einer Teilnahme der EU Kommission zur Online Streitbeilegung zu
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.