Coronaschutz während der Börse

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) 

In der Fassung vom 28. August, gültig bis 17. September 2021

 

Folgender Maßnahmen gelten während der Banknotenbörse in Aachen vom 24. bis 26. September 2021

  • Auf dem gesamten Gelände einschließlich der Parkplätze gilt eine Maskentragepflicht. Als Masken gelten nur medizinische Masken. Eine ausreichende Anzahl FFP2 Masken wird den Teilnehmern und Besuchern kostenlos zur Verfügung gestellt
  • Eingang und Ausgang erfolgt durch separate Türen
  • Es erfolgt eine Erfassung aller Teilnehmer und Besucher via manueller Datenerfassung oder Luca App.
  • Jeder Besucher hat ein Impfnachweis vorzuweisen. Als Impfnachweis werden nur die in der EU zugelassen Impfstoffe anerkannt (Moderna, Janssen, BioNTech-Phizer, Astra-Zeneca) 
  • der Immunitätsnachweis wird mit einem amtlichen Ausweispapier abgeglichen
  • Ungeimpfte, nicht vollständig Geimpfte oder mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff Geimpfte haben den Nachweis eines negativen Tests vorzulegen, PCR oder Antigen Test, der nicht älter als 48 Std ist.
  • Den Teilnehmern und Besuchern wird eine Liste der Testzentren in der näheren Umgebung zur Verfügung gestellt.
  • Desinfektionsmittelspender sind im gesamten Gebäude an mehreren Stellen aufgestellt.
  • Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten
  • Die Laufflächen werden durch Pfeile als nur in eine Richtung begehbar gekennzeichnet
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zu verweigern, sollte der Mindestabstand wegen hoher Besucherzahlen nicht einzuhalten sein.
  • Dieser Maßnahmenkatalog kann sich gegebenenfalls nach dem 17. September ändern.